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VGH Bayern, 08.01.2015 - 20 ZB 14.30471 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Somalia; Berufungszulassung (abgelehnt)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines somalischen Staatsangehörigen als Flüchtling wegen des Vorliegens eines Verfolgungsgrundes (hier: Gewalt)
- rewis.io
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines somalischen Staatsangehörigen als Flüchtling wegen des Vorliegens eines Verfolgungsgrundes (hier: Gewalt)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2015 - 20 ZB 14.30471
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei einem solchen Mangel im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein, etwa wenn die Ablehnung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG vom 8.4.2004 NJW-RR 2004, 1150) oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359, vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2015 - 20 ZB 14.30471
Diese zählt jedoch nicht zum Regelungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG und vermittelt auch keinen Zulassungsgrund im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerfG vom 18.2.1988 BayVBl 1988, 268/270). - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2015 - 20 ZB 14.30471
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei einem solchen Mangel im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein, etwa wenn die Ablehnung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG vom 8.4.2004 NJW-RR 2004, 1150) oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359, vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2015 - 20 ZB 14.30471
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei einem solchen Mangel im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein, etwa wenn die Ablehnung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG vom 8.4.2004 NJW-RR 2004, 1150) oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359, vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493). - BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98
Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2015 - 20 ZB 14.30471
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann bei einem solchen Mangel im Einzelfall allenfalls bei gravierenden Verstößen verletzt sein, etwa wenn die Ablehnung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG vom 8.4.2004 NJW-RR 2004, 1150) oder wenn es sich um gewichtige Verstöße gegen Beweiswürdigungsgrundsätze handelt, beispielsweise weil die Beteiligten mit der vom Gericht vorgenommenen Würdigung ohne ausdrücklichen Hinweis nicht rechnen mussten (vgl. BVerfG vom 12.6.2003 NJW 2003, 2524) oder weil die Würdigung willkürlich erscheint oder gegen die Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG vom 2.11.1995 NVwZ-RR 1996, 359, vom 27.10.1998 NJW 1999, 1493).